Weiterbildung · 12. Juli 2018 IHK München und Oberbayern - Ausbilder-Eignung Mit bestandener Prüfung bin ich nun offiziell als Ausbilder im Sinne des §30 des Berufsbildungsgesetzes geeignet. Nun kann ich Auszubildende zum Technischer Systemplaner ausbilden. tagPlaceholderTags: IHK, Ausbilder-Eignung, §30 BBiG, Azubi, Technischer Systemplaner